Wie Sie die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie beantragen, ist vom zuständigen Kostenträger abhängig. 

Private Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen mindestens einen überwiegenden Anteil der Kosten für eine Psychotherapie. Dies ist jedoch immer von der Gestaltung Ihres Versicherungsvertrages abhängig. Bitte schauen Sie in ihren Vertrag, oder nehmen Sie vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu klären, ob und in welchem Rahmen die Kosten für eine Therapie erstattet werden. 

Beihilfe

In der Regel wird mindestens der deutlich überwiegende Anteil der Behandlungskosten von Beihilfestellen  erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme einer Psychotherapie.

Selbstzahler

Als Selbstzahler entfallen für Sie außer einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns als Psychotherapiepraxis jegliche Antragsformalitäten. Die Entscheidung, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, kann gute Gründe haben. Da keine Daten an Kostenträger übermittelt werden, können Ihnen durch die Psychotherapie später auch keine Nachteile entstehen. Beispielsweise im Rahmen der Berufswahl (bevorstehende Verbeamtung), bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebensversicherung, oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

Coaching

Coachingsitzungen sind keine Kassenleistung. Die Dauer einer Sitzung kann von Ihnen individuell festgelegt werden. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).